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Hilfsmittelversorgung aus einer Hand und aus der Heimat – Ausschreibungsverbot für gesetzliche Krankenkassen

Im Mai 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium (BGM) entschieden, dass es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt wird Ausschreibungen für Hilfsmittel durchzuführen. Das Gesetz ist zum 01.12.2019 in Kraft getreten.

Beim bisherigen Verfahren haben die Krankenkassen die benötigten Hilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Betten, Rollstühle, Gehhilfen u.v.m. ausgeschrieben. Der Ausschreibungsgewinner durfte den Betroffenen ihr Produkt liefern – in der Regel hat das preisgünstigste Produkt gesiegt und wurde quasi vordiktiert.

Die freie Wahl – ohne Qual

Da Pflege und die damit verbundenen bevorzugten Mittel sehr individuell sind, stellt diese Gesetzesänderung für Sie einen echten Mehrwert dar, denn nun wird das Produkt selbst hintergründig und Ihr Anspruch an das Produkt in den Fokus gestellt.

Mussten Sie früher für Ihre Hilfsmittelversorgung durch einen vorbestimmten Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke etc.) durchführen lassen, so haben Sie ab sofort (wieder) die freie Wahl Ihres Leistungserbringers – Voraussetzung ist, dass Ihr Versorger einen entsprechenden Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab dem 01.12.2019 vereinbart hat.

Neues Gesetz, neue Möglichkeiten

Wir haben, seit Bekanntgabe der gesetzlichen Veränderungen, eine Vielzahl neuer Hilfsmittelverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen. So sind wir in der Lage, als regionales, saarländisches Unternehmen fast alle Hilfsmittel-Rezepte die Sie uns anvertrauen, vor Ort mit Ihnen gemeinsam abzuwickeln.

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RiNK – wir pflegen Vertrauen.

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